Tipp-Nr: 32
Thema: Was ist der anfänglich effektive Jahreszins?

Kategorie:

Zinsen und Kosten

In Darlehensverträgen werden immer zwei Zinssätze genannt. Zum einen der niedrigere Nominalzins und zum anderen der höhere Effektivzins.

Worin liegt nun der Unterschied in den beiden Angaben?

Anhand des Nominalzinses lässt sich berechnen, welche monatliche Rate der Kunde zu bezahlen hat. So ist bei einem Nominalzins von 5% und einer Darlehenssumme von ? 150.000,- vom Kunden eine monatliche Rate in Höhe von ? 625,- (zzgl. evtl. Tilgung) zu begleichen.

Der Effektivzins ist - wie der Name schon vermuten lässt - der Zins, der wirklich der Berechnung der Bankeinnahmen zugrundliegt. Der Effektivzins - oder besser: der jährliche Effektivzins - muss gemäß § 4 der Preisangabenverordnung (PAngV) als Kostengröße eines Kredits angegeben werden.

Im Effektivzins sind nicht alle Faktoren enthalten, aus denen sich die Kosten für einen Kredit zusammensetzen. Leider wird dies immer wieder falsch in Publikumszeitschriften von Capital bis Finanztest behauptet (auch Redakteure schreiben gerne ab).

In die Berechnung fließen z.B.ein: die Zinsbindungsfrist, ein eventuelles Disagio, Ratenzahlungs- und andere Verrechnungstermine ein.

Zum Beispiel werden Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Tilgsansparungen und Kontoführungsgebühren bei der Festsetzung des Effektivzinses nicht berücksichtigt,

Die Formulierung "anfänglicher effektiver Jahreszins" beschreibt, dass der angegebene Zinssatz nicht für die ganze Rückzahlungsdauer des Kredits gilt, sondern nur für die Festschreibungszeit, ja genau genommen gilt er nur für die Zeit bis zur ersten Tilgungszahlung.

Welche Bedeutung hat das Ganze nun für Sie in der Praxis?

Wenn jemand mit einem "vermeintlich günstigeren" Konkurrenzangebot auf Sie zukommt, dann können Sie anhand eines Vergleichs des Effektivzinses unter Umständen und mit etwas Fachkenntnis erkennen, ob der Vorschlag für Sie vielleicht eine günstigere Alternative darstellt.

Beispielsweise könnten sie ein Angebot mit günstigerem Effektivzins, jedoch mit einer Wertermittlungsgebühr vorliegen haben. Diese findet im Effektivzins keine Berücksichtigung. Daher sollten immer sämtliche Aspekte eines Angebotes geprüft werden.

In der folgenden Aufstellung haben habe ich für Sie eine Übersicht zusammengestellt, welche Faktoren im Effektivzins ganz, teilweise oder garnicht berücksichtigt werden. Damit haben Sie die Möglichkeit einen genaueren Vergleich der Angebote vorzunehmen.


Der "anfängliche Effektivzins" nach PangV - Kostenbestandteile mit Manipulationsmöglichkeiten:

Abschlußgebühr für Bausparverträge, Agio (Verrechnungszeitraum), Bearbeitungsgebühr, Bearbeitungsgebühr (VerrechnungsZeitraum), Bereitstellungszinsen, Disagio (Gebühr), Disagio (Verrechnungszeitraum), Grundbuchkosten, Guthaben in Bausparverträgen, Kontoführungsmethode, Kontoführungs-Gebühren, Nominalzins (zu zahlender Zins), Notargebühren, Schätzgebühren, Teilauszahlungs-Aufschläge, Tilgungshöhe, Tilgungsfreie Perioden,Vermittlungs-Provisionen, Versicherungs-Prämien, Verwaltungskosten-Pauschalen, Verzugszinsen, Zahlungstermine, Zinsbindung, Zusatzdarlehen.